Eine ungewöhnliche Klage im Mai 2016! Frau D. aus Tschetschenien (Russland) stellt Strafanzeige gegen die rechtswidrige Art ihrer Abschiebung. Sie wurde Anfang April ohne ihren 13-jährigen Sohn nach Polen abgeschoben, obwohl sie und ihr anderer Sohn die Polizist*innen dringlich darauf hinwiesen, dass er nicht zuhause ist. Die Abschiebung war unangekündigt. Auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel antwortete die sächsische Staatsregierung, dass die Zentrale Ausländerbehörde dieses Vorgehen nicht nur billigt, sondern auch angeordnet hat. Jetzt ist Öffentlichkeitsarbeit notwendiger denn je, denn Frau D.s Anzeige führt nur dann zu Ermittlungen, wenn die Staatsanwaltschaft ein „öffentliches Interesse“ daran sieht. Ansonsten kommt der Fall gar nicht erst vor Gericht. Deshalb: Mit uns Lärm machen! Kontaktiert die Staatsanwaltschaft Leipzig, Sprecher Ricardo Schulz! Verbreitet den Fall in sozialen Netzwerken und Medien!

Nachtrag: Außerdem unterstützen wir die Familie bei der Klage gegen ihren Ablehnungsbescheid.

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