Im Juni 2023 unterstützen wir Frau L., die wir schon in ihrem Asylverfahren begleitet haben. Sie will ihre Schwester aus dem Kamerun nachholen. Die beiden würden gerne wieder zusammen leben, außerdem ist Frau L.s Schwester lesbisch.
Im Kamerun wird Homosexualität kriminalisiert und kann rechtlich mit bis zu 5 Jahren Knast bestraft werden. Selbst wenn dies umgangen werden kann, kommt es oft zu gewaltvollen Erfahrungen im sozialen Umfeld bei Vermutung oder Auslebung von queerer Sexualität.
Auch Frau L.s Schwester erlebte bei einem Fluchtversuch bereits sexuelle Gewalt.
Familiennachzug ist im deutschen Asylrecht jedoch quasi nur möglich bei eigenen minderjährigen Kindern und Ehepartner*innen, Geschwister werden hier nicht auf die gleiche Weise als enge Bezugspersonen gewertet.
Deswegen benötigt Frau L. hierfür rechtsanwaltliche Beratung und Unterstützung. Außerdem fällt Geld für die Beschaffung notwendiger Dokumente an.
Wir unterstützen Frau L. und ihre Schwester deswegen mit 1000€ bei diesen Kosten.