Auch Frau O. wird durch die Weihnachtsbürgschaften unterstützt. Sie geht damit in Berufung vor das OVG Bautzen. Frau O., die aus Algerien kommt, wehrt sich gegen ihren abgelehnten Asylantrag und das negative Urteil des VG Leipzig. Frau O. leidet noch heute unter den Erlebnissen in Algerien – sechs Jahre nach dem Asylantrag (!) hat das BAMF jedoch entschieden: Diese Erlebnisse liegen schon zu weit in der Vergangenheit, um Ursache der psychischen Krankheit von Frau O. zu sein. Es kann nicht sein, dass die Überarbeitung der Behörden und damit die Länge eines Verfahrens schließlich auf Asylsuchende zurückfällt!

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