Unsere erste Unterstützung im Februar 2022 ging an Herrn G. – ausnahmsweise diesmal an einen Menschen aus Berlin.
Herr G. flüchtete auf einem langen und lebensgefährlichen Weg vor der Armut in Gambia, um seine Familie bspw. bei den Ausgaben für Nahrung, Schulgeld und Krankenhauskosten zu unterstützen. Sein Asylantrag wurde 2016 negativ entschieden. Dadurch wurde er in die Illegalität gedrängt und schließlich wegen Drogenhandels verurteilt.
Im Jahr 2020 bekamen seine Partnerin und er ihr gemeinsames Kind. Herr G. hat zu seiner Tochter eine sehr tiefe Beziehung und er möchte natürlich für sie da sein. Trotz des gemeinsamen Sorgerechts, das beide Eltern auch offiziell haben, ist Herr G. weiterhin akut von Abschiebung bedroht.
„Die Pandemie erschwert seine Situation nochmal zusätzlich, da er ohne Ausweis nicht mal mehr sicher mit dem ÖPNV fahren kann. Auch sonst ist er momentan komplett aus dem sozialen Leben außerhalb der Wohnung ausgeschlossen. Das ständige Sich-Verstecken-Müssen und das Wissen, unerwünscht zu sein in diesem Land, ist eine riesige Dauerlast und kaum länger zu ertragen“, schreibt Herrn G.s Partnerin.
Der Anwalt der beiden wird nun versuchen, bei der zuständigen Ausländerbehörde erst einmal eine Duldung zu erhalten. Da dies vermutlich abgelehnt wird, steht danach wahrscheinlich ein Gerichtsverfahren an. Die Kosten schätzt der Anwalt auf insgesamt 3.000 – 4.000€.
Das ist sehr viel für jemanden, der nicht arbeiten darf und auch sonst keinen Anspruch auf staatliche Hilfe hat. Hierbei wollen wir Herr G. unterstützen.