Im Juni 2021 unterstützen wir Herrn S. bei seinem Folgeantrag.
Wir haben Herrn S. aus Kamerun bereits 2020 bei der Klage gegen seine Abschiebung unterstützt. Er musste aufgrund seiner Homosexualität das Land verlassen, da er staatlich und gesellschaftlich verfolgt wurde. In Kamerun steht Homosexualität unter (Gefängnis-)Strafe. Leider ging das Gerichtsverfahren trotzdem negativ aus. Kurz nach dem Urteil musste Herr S. wegen Suizidgefahr in eine Klinik eingeliefert werden.
Sein Anwalt stellt nun, im Juni 2021, einen Folge-Asylantrag, der sich auf diese psychische Erkrankung beruft. Auch dabei wollen wir Herrn S. wieder unterstützen!