Das Problem mit der Prozesskostenhilfe

  1. Wenn man einen Abschiebebescheid bekommt, hat man zwischen einer Woche und einem Monat Zeit, um gegen diesen zu klagen. Für die Beratungshilfe und die PKH zu kämpfen dauert aber länger als das. Asylsuchende müssen sich also verschulden, ohne zu wissen, ob sie das Geld später erstattet bekommen.
  2. PKH wird teilweise erst ein Jahr nach dem Antrag, also sehr spät ausgezahlt. Solange arbeitet die Anwält*in ohne Bezahlung, obwohl alle Kosten wie z.B. Miete trotzdem anfallen.
  3. Ein PKH-Antrag kann sich (nach Meinung einer mit Peperoncini kooperierenden Anwältin) eventuell sogar negativ auf das Klageverfahren auswirken: Man muss den Antrag gleich zu Beginn stellen, wenn meist noch keine ausführlichen Beweise vorliegen. Die Richter*in muss jedoch die Erfolgschancen der Klage schon jetzt, für den PKH-Antrag einschätzen. Da die Beweislage anfangs meist noch dürftig ist, geht der PKH-Antrag oft negativ aus. Leider ist die Richter*in, die den PKH-Antrag bearbeitet,  meist dieselbe, die später über die Klage entscheidet. Wenn sich jemand bereits einmal ein negatives Bild von einer Klage gemacht hat, kann man sie oder ihn später nicht mehr so leicht vom Gegenteil überzeugen. (Deshalb halten wir es für äußerst ungünstig, dass hier keine „Gewaltenteilung“ zwischen Finanzierung und inhaltlicher Entscheidung besteht.)

Für dieses Dilemma haben wir noch keine strategische Lösung gefunden.

Unsere aktuelle Vorgehensweise: Wir strecken das Honorar für die Anwält*in vor und diese arbeitet bereits inhaltlich an der Klage. Nebenher beantragt sie, falls sie dadurch keine geringeren Erfolgschancen erwartet, Prozesskostenhilfe. So hoffen wir, dass das Verwaltungsgericht gezwungen wird, den Prozess zu finanzieren.

Wir fordern, dass Anwält*innenkosten in Asyl-Gerichtsverfahren irgendwann selbstverständlich durch Steuergelder getragen werden. Denn es gibt so viele Geflüchtete, die in Raten eine Leistung abstottern müssen, welche ihr Grundrecht sein sollte!