Entweder sind die Kläger*innen bereits anwaltlich vertreten oder haben schon eine Wahl getroffen. In diesem Fall überprüfen wir noch einmal, ob wir selbst oder andere Initiativen schlechte Erfahrungen mit dieser Anwält*in gemacht haben. Ist dies der Fall, raten wir der Kläger*in zu einem Anwaltswechsel.
Falls die Asylsuchenden noch nicht anwaltlich vertreten sind, suchen wir – wenn nötig bundesweit – nach einer Anwält*in, die kompetent und einfallsreich ist und/oder sich auf das Herkunftsland oder den Fluchtgrund spezialisiert hat.