Peperoncini ist ein Rechtshilfefonds, der Asylsuchende bei der Finanzierung von Klageverfahren unterstützt. Jede*r sollte sich rechtlich verteidigen können, egal welchen Pass sie/er hat. Ohne Wertung und möglichst auf Augenhöhe mit unseren Kläger*innen, setzen wir uns dafür ein, dass Geflüchtete gegen ihre drohende Abschiebung vor Gericht gehen können.
Das läuft so ab:
- Eine Asylsuchende erhält in ihrem Asylverfahren einen negativen Bescheid. Das bedeutet, alle Schutzarten wurden abgelehnt, sie wird „zur Ausreise aufgefordert und die Abschiebung wird angedroht“.
- Die Asylsuchende nimmt Kontakt zu uns auf. Wenn unsere finanziellen und zeitlichen Ressourcen diesen Monat noch zur Verfügung stehen, senden wir einen Aufruf an die Unterstützer*innen von Peperoncini. Diese überweisen ihren Beitrag an uns. Wir finanzieren damit das Honorar einer spezialisierten Anwält*in.
- Die Anwält*in reicht eine Klage bei Gericht ein und begleitet die Kläger*in durch das gesamte Verfahren. Währenddessen haben wir ein Auge auf die Qualität der Arbeit und organisieren Sprachmittlung. Falls die Kläger*in das möchte, sind wir bei der mündlichen Verhandlung anwesend.
- Die Unterstützer*innen halten wir per E-Mail auf dem Laufenden. Auch Solidaritätsbekundungen leiten wir gerne weiter.
- Wird ein positives Urteil gesprochen, muss das BAMF seinen Bescheid zurücknehmen. Die Asylsuchende bekommt das Bleiberecht, das ihr zusteht. Außerdem ist der Staat verpflichtet, die Honorarkosten für die Anwält*in zurückzuzahlen. Dieses Geld fließt an Peperoncini zurück und wird für die zukünftige Arbeit weiterverwendet.
- Wird ein negatives Urteil gesprochen, bleibt die Abschiebung rechtskräftig. Wir versuchen, so gut es geht weiter zu unterstützen.
- Manchmal wird die Kläger*in schon während des Gerichtsverfahrens abgeschoben. (Wie kann das sein?) Dann versuchen wir in Kontakt zu bleiben und durch die Anwält*in die Klage weiterzuführen, so gut es geht. Endet sie in einem positiven Urteil, darf die Kläger*in zurückkommen.