Abschiebeverbot für Frau O.

Frau O. hat vor Gericht ein Abschiebeverbot gewonnen!

Dafür hat sie 9 Jahre lang gekämpft: Im Jahr 2010 hat Frau O. Asyl in Deutschland beantragt, da sie in Algerien durch ihre Familie und durch eine islamistische Gruppe verfolgt und entführt wurde. Nach drei Jahren wurde ihr Asylantrag negativ entschieden. Sie klagte gegen diesen Bescheid vor dem Verwaltungsgericht, was nach weiteren zwei Jahren erneut negativ entschieden wurde. Zu diesem Zeitpunkt haben wir Frau O. kennengelernt und ihre Berufung vor dem OVG Bautzen unterstützt (Anfang 2015). Auch diese war erfolglos.

Nachdem Frau O. lange als Sprachmittlerin andere Geflüchtete ehrenamtlich unterstützt hat, erlitt sie in der Zwischenzeit zwei Schlaganfälle und hat starke gesundheitliche Beeinträchtigungen davongetragen. Sie stellte also mit ihrer Anwältin einen Folge-Asylantrag und berief sich hauptsächlich auf ihren nun eingetretenen Gesundheitszustand. Auch dieser Antrag wurde vom BAMF abgelehnt.

Dagegen haben wir wieder mit Frau O. geklagt. Und es hat sich gelohnt, so konsequent weiterzukämpfen! Denn das Gericht hat bestätigt, dass ihr in Algerien ein menschenunwürdiges Leben drohen würde. Vielen Dank an alle, die mit uns Frau O. die Finanzierung dieser drei Anwaltshonorare abgenommen haben!

Ihr gewonnener Aufenthaltstitel ist erstmal befristet auf 1 Jahr. Die Verlängerung ist jedoch wahrscheinlich.