Im Juni 2022 wollen wir – gemeinsam mit der Organisation SAIDA International e.V. – Familie T. unterstützen.

Frau T. und ihre Kinder kommen aus Burkina Faso. Frau T. hat für ihre beiden Töchter einen Asylantrag gestellt, da sie in ihrem Herkunftsland von Genitalverstümmelung bedroht sind. Beide Asylanträge wurden abgelehnt, der der jüngeren Tochter kürzlich durch das Verwaltungsgericht.

Die Verhandlung dauerte nur 10 Minuten. Die einzige Frage, die das Gericht an Frau T. stellte, war ob sie ihre Dolmetscherin verstehen kann. Leider war Frau T. zu diesem Zeitpunkt durch einen Anwalt vertreten, der nicht versuchte, eine angemessene Anhörung einzufordern. So wurde die fachliche Einschätzung von SAIDA über die extrem verschlechterte humanitäre Lage für Frauen und Kinder in Burkina Faso nicht einmal in der Akte vermerkt.

Deshalb beantragt die neue Anwältin von Frau T. nun beim Oberverwaltungsgericht die Berufungszulassung gegen das Urteil. Sie argumentiert, dass die Verhandlung viel zu oberflächlich war und dass das Verwaltungsgericht ein Urteil des EuGH zum Kinderschutz nicht in seiner Entscheidung berücksichtigt hat. Bei den Kosten von 1.500€ unterstützen wir Familie T.