Aus einem Januar-Verfahren sind gleich zwei geworden:

Da Herr H. und Frau B. sich in Deutschland getrennt haben, würde die Anwältin in Interessenskonflikte geraten, wenn sie beide zusammen vertreten würde.

Deshalb finanzieren wir für Frau B. eine zweite Anwältin!

Auch sie wurde von der Gesellschaft geächtet, da sie Atheistin ist. Außerdem hatte sie mit Bedrängungen durch sogenannte Religionswächter zu kämpfen, weil sie sich weigerte, die religiöse Kleidung zu tragen.

In Deutschland trennte sich das Paar, zieht aber die in Deutschland geborene kleine Tochter gemeinsam groß. Nach iranischem Recht hingegen würde Frau B. die Wegnahme ihrer Tochter durch die Familie des Vaters drohen, sobald die Tochter ein bestimmtes Alter erreicht hat.

Der Asylantrag von Herrn und Frau H. wurde vom BAMF abgelehnt. Die erste Anwältin, an die die beiden sich gewandt hatten, stellte sich als nicht besonders kompetent heraus. Deshalb benötigen wir eure Unterstützung! Wir werden mit einer Dresdner Anwältin Frau B.s Klage gegen den Negativbescheid weiterführen und die bisherige Argumentation gründlicher untermauern. So können wir hoffentlich ein positives Gerichtsurteil erlangen!

Bitte überweist euren Beitrag auf das Peperoncini-Konto:

Konto-Inhaberin: Peperoncini e.V.
IBAN: DE39 4306 0967 1191 3999 00
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Bleiberecht für Frau B.

Solidarische Grüße

Vicky & Katha