Im Mai 2019 unterstützen wir Frau C. aus Myanmar.

Frau C. ist Aktivistin und setzte sich für die Rechte von Frauen und Menschen mit Behinderung in ihrem Herkunftsland ein. So hat sie beispielsweise erreicht, dass in Veröffentlichungen der myanmarischen Regierung eine zuvor verwendete, beleidigende Bezeichnung für behinderte Menschen durch ein neutrales Wort ersetzt wurde.

Im Rahmen ihres Engagements unterstützte Frau C. ein Mädchen mit Lernschwierigkeiten, das Opfer einer Gruppenvergewaltigung wurde. Sie half dem traumatisierten Mädchen und seiner Großmutter, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Die Täter versuchten daraufhin, Frau C. durch Geschenke, später durch Drohungen dazu zu bringen, die Anzeige zurückzunehmen. Die Familie der Täter besetzt einflussreiche Positionen in der muslimischen Community und dem Staat.

Da Frau C. sich davon nicht abhalten ließ, die Sache weiter zu verfolgen, schmuggelten die Täter über einen Vorwand illegale, anti-muslimische Hetzblätter in ihre Wohnung. Anschließend zeigten die Täter Frau C. an. Bei einer Hausdurchsuchung fanden Polizeibeamte dann die Hetzblätter.

Frau C. kam in Untersuchungshaft. Laut ihrem Anwalt drohten ihr mehr als vier Jahre Haft wegen Störung des öffentlichen Friedens. Da Frau C. selbst im Rollstuhl sitzt und das Gefängnis nicht über eine behindertengerechte Toilette verfügte, konnte sie eine vorübergehende Freilassung mit täglicher Meldung auf der Polizeistation erreichen.

Frau C. war bewusst, dass sie eine längere Haftstrafe in einem myanmarischen Gefängnis nicht verkraften könnte, und sie flüchtete mithilfe eines Schleusers im Herbst 2018 nach Deutschland.

Nach wenigen Monaten wurde ihr Asylantrag mit recht fadenscheinigen Begründungen abgelehnt: So wird unter anderem argumentiert, es sei unglaubwürdig, dass Frau C. von 4 Jahren Haft in einem myanmarischen Gefängnis bedroht sei, es könne sich höchstens um 2 Jahre Haft handeln. Dabei spielt sich die Sachbearbeiter*in nicht nur (ohne Quellenangabe) als Expert*in für myanmarisches Recht auf, es bleibt auch unklar, wieso zwei Jahre Haft in Myanmar keine ernsthafte Menschenrechtsverletzung darstellen sollen. Dass Frau C. als Feministin verfolgt worden sein könnte, wird mit keinem Wort in Erwägung gezogen.

Frau C. hat gegen den Negativbescheid geklagt. Wir benötigen jetzt eine kompetente Anwältin, die die Klage mit guten Argumenten unterfüttert. Für die etwas über 1.000€ Honorar bitten wir euch um eure Unterstützung! Als Frauenrechtlerin hat Frau C. maßgeblich zur Verbesserung der Situation von Frauen und Menschen mit Behinderung in Myanmar beigetragen. Nun musste sie selbst das Land verlassen.
Auch Feminismus ist ein Fluchtgrund!

Konto-Inhaberin: Peperoncini e.V.
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BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Bleiberecht für Frau C.