Unsere letzte Klage im Jahr 2022 machen wir mit Frau K. aus dem Senegal.

Frau K. soll in ihr Herkunftsland abgeschoben werden, obwohl ihrer einjährigen Tochter dort Genitalverstümmelung droht. Zudem fürchtet Frau K., dass sie bei einer Rückkehr von ihrem Ehemann gefunden wird. Ihren Asylantrag lehnte das BAMF als „offensichtlich unbegründet“ ab, da der Senegal im Jahr 1993 als „sicheres Herkunftsland“ deklariert wurde.

Das BAMF verwies darauf, dass Frau K. auch in Dakar leben könne. Frau K. hat jedoch die Einschätzung, dass es sich herumsprechen könnte, dass sie dort lebt und dass diese Information dann auch ihren Ehemann erreicht. Zudem gibt es kaum Arbeit in Dakar. Frau K. berichtet, dass sie höchstens einen Putzjob ausüben könnte, der aber weder für ihren Lebensunterhalt noch für die dann tagsüber nötige Kinderbetreuung ausreichen würde. Ihr würde de facto nur übrigbleiben, unfreiwillig in die Prostitution zu gehen. Frau K. kann gegenüber dem BAMF am wenigsten nachvollziehen, warum nicht einmal ihre Tochter und deren körperliche Unversehrtheit geschützt wird.

Gegen ihren negativen Asylbescheid ist Frau K. nun vor Gericht gegangen. Der Eilrechtsschutz, den ihre Anwältin beantragt hat, wurde vom Richter abgelehnt. Damit ist Frau K. bereits während der Dauer des Gerichtsverfahrens von Abschiebung bedroht. Die Kosten für ihre Anwältin wollen wir mit 800-1000€ unterstützen!