Wir unterstützten im Juni 2020 Frau L. aus Kamerun dabei, ihren kleinen Sohn nach Deutschland zu holen.

Frau L. haben wir bereits 2018 bei der Klage gegen ihre Asyl-Ablehnung unterstützt. Sie hat dann mit Unterstützung des Queer Refugee Network eine zweite Anhörung beim BAMF erreicht, woraufhin ihr die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen wurde. Ihren Sohn, der noch im Vorschulalter ist, musste sie jedoch bei ihrer Flucht zurücklassen. Er lebt bei seiner Großmutter, der es gesundheitlich nicht gut geht. Auch ihr Sohn hat häufig Lungenprobleme. Unter anderem deshalb will Frau L. ihn so schnell wie möglich nach Deutschland holen.

Dabei wird sie von ihrer Anwältin unterstützt. Das Honorar wird von den nötigen rechtlichen Schritten abhängen, wir rechnen aber mit mindestens 500€.

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Verwendungszweck: Familiennachzug Frau L.

Vielen Dank!