Im August 2024 unterstützen wir Herrn A. aus Kamerun.
Herr A. kam 2018 nach Deutschland, sein Asylantrag wurde jedoch als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Seit mittlerweile vier Jahren lebt Herr A. nun mit einer §60b-Duldung, sodass er unter anderem weder eine Ausbildung machen noch arbeiten darf und mit gekürzten Sozialleistungen über die Runden kommen muss.
Nun versucht die Ausländerbehörde, Herrn A. auszuweisen. Dies ist eigentlich nur für Menschen möglich, die Straftaten begangen haben, und bedeutet im Allgemeinen, dass man nie wieder nach Deutschland einreisen darf.
Da Herr A. nun einen Widerspruch gegen diese Ausweisungsverfügung einlegen muss, benötigt er dringend eine Anwält*in. Wir unterstützen ihn deshalb mit 900€ bei den Kosten!
Bitte überweist eure Beiträge an:
Konto-Inhaberin: Peperoncini e.V.
IBAN: DE39 4306 0967 1191 3999 00
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Bleiberecht Herr A.