Im Juli 2022 gehen unsere Beiträge an Herrn A. aus Nigeria. Herr A. floh, weil er auf Grund seiner Homosexualität verfolgt wurde. Ihm wurde aus diesem Grund in Italien subsidiärer Schutz zugesprochen.

Schutz fand Herr A. in Italien nach seiner Asylanerkennung jedoch nicht: Er lebte auf der Straße, hatte keinen Zugang zu Unterstützung, erfuhr queerfeindliche Diskriminierung in unterschiedlichsten Strukturen und musste Gewalt von sogenannten „Unterstützer*innen“ erleben. Die psychische Gesundheit von Herrn A., welche durch die Erfahrungen in Nigeria und auf der Flucht bereits angeschlagen war, verschlechterte sich massiv und er wusste sich nur durch eine weitere Flucht – diesmal nach Deutschland – zu helfen.

Herr A beantragte in Deutschland Asyl, sein Antrag wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass er in Italien ausreichend Zugang zu staatlicher Unterstützung habe. Herr A. ging gegen diese Entscheidung gerichtlich vor. Das Verwaltungsgericht sah ihn zwar auf Grund seiner psychischen Erkrankung als besonders vulnerabel, behielt aber die Einschätzung bei, dass Herr A. in Italien ausreichend geschützt sein würde.

Gemeinsam mit seiner Anwältin möchte Herr A. nun vor dem OVG gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorgehen und gegen seine Abschiebung nach Italien kämpfen. Durch psychiatrische und psychologische Unterstützung sowie Zugänge zur queeren Community gelang es Herrn A., sich in Deutschland soweit zu stabilisieren, dass er nicht nur Deutsch lernte, sondern seit mehreren Monaten auch einer Arbeit nachgeht.

Er hofft darauf, die Chance zu bekommen, sich ein freies, sicheres Leben aufzubauen. Bei seinem Berufungszulassungsverfahren unterstützen wir Herrn A. mit den Anwaltskosten von 1.200€.