Im Januar und Februar 2025 unterstützen wir zwei Klagen von A. aus Kamerun und D. aus Georgien. Beide Asylanträge wurden als unbegründet abgelehnt, da die sexuelle Orientierung der Antragstellenden nicht geglaubt und somit nicht als Fluchtgrund anerkannt wurde.

Dieser Umgang verdeutlicht die zutiefst diskriminierende Praxis im europäischen Asylsystem: Queere Menschen müssen nicht nur darlegen, warum es für sie in ihrem Herkunftsland unsicher ist, sondern zusätzlich ihre queere Identität beweisen. Die Entscheidungen basieren häufig darauf, ob Antragstellende in ein Raster von queeren Stereotypen passen, die von eurozentristischen Vorstellungen geprägt sind. Werden diese Stereotypen in den Augen der Prüfenden nicht erfüllt, führt dies häufig zur Ablehnung des Asylantrags und in der Folge zu Abschiebungen – ungeachtet der tatsächlichen lebensbedrohlichen Gefahr, der die Menschen dadurch ausgesetzt werden.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind in Kamerun gesetzlich verboten, und LGBTIQ+-Personen sind massiver gesellschaftlicher und staatlicher Gewalt ausgesetzt. Immer wieder kommt es zu Angriffen, Verhaftungen und öffentlicher Demütigung von Menschen, die tatsächlich oder vermeintlich queer sind oder sich für die Rechte der Community einsetzen.

Auch in Georgien ist die Situation für die LGBTIQ+-Community von Gewalt und Diskriminierung geprägt, obwohl es gesetzliche Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung gibt. Die Gesellschaft ist stark konservativ und wird von traditionellen, orthodox-christlichen Werten dominiert, die Queerness ablehnen. Hassreden, Angriffe und politische Homophobie gehören zum Alltag der Community, während staatliche Behörden regelmäßig versagen, Schutz zu gewährleisten. Stattdessen verschärfen sie die Unterdrückung durch Untätigkeit und diskriminierende Gesetzgebung.

Wir freuen uns über Spenden an:

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Verwendungszweck: Spende für A. und D.