Herr D.

Im Mai 2021 unterstützen wir Herrn D. aus Syrien. Herr D. hat als Ergebnis seines Asylverfahrens nur subsidiären Schutz statt Flüchtlingsschutz erhalten. 

Im Herbst 2020 hat jedoch der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Wehrdienstverweigerern aus Syrien der Flüchtlingsschutz zusteht, da ihnen durch das Assad-Regime individuelle Verfolgung bis hin zu Folter droht.

Daraufhin hat Herr D. beim BAMF einen Folgeantrag gestellt, der nun als unzulässig abgelehnt wurde. Das BAMF stützt sich darauf, dass sich ja kein Gesetz geändert habe, sondern es „nur“ ein Urteil gab – und hat seinen Antrag aus diesem Grund erst gar nicht inhaltlich geprüft. Gemeinsam mit uns und seinem Anwalt klagt er dagegen!

Für dieses Verfahren haben wir Herrn D. 500€ Unterstützung zugesagt (den Rest wird er selbst in Raten bezahlen). Wir freuen uns über jeden Beitrag auf unser Konto!

Konto-Inhaberin: Peperoncini e.V.

IBAN: DE39 4306 0967 1191 3999 00

BIC: GENODEM1GLS

Verwendungszweck: Bleiberecht Herr D.