Frau S. aus Äthiopien kam als Minderjährige nach Deutschland und lebt aktuell im Leipziger Land. Die genauen Fluchtgründe aus ihrem Heimatland sind uns nicht bekannt, da die Klägerin recht jung ist und es ihr schwer fiel, über solch ein sensibles Thema zu sprechen. Die Gründe hat Frau S. vertraulich mit ihrer Anwältin besprochen.
Was wir allerdings wissen, ist, dass Frau S. mit Schleppern über den Sudan und Libyen an das Mittelmeer kam, welches sie in einem Schlauchboot überquerte. Auf ihrem Weg war sie mehrfach massiven Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Nach vier Tagen auf dem Mittelmeer erreichte sie Italien. Wegen der schlechten Zustände dort (unter anderem drohende Obdachlosigkeit) floh sie weiter nach Frankreich und dann – aus demselben Grund – weiter nach Deutschland.
Als Minderjährige wurde Frau S. hier in Leipzig eine Vormundin zugeteilt, die sich um ihre Belange kümmerte. Aufgrund der sehr hohen Zahl von Minderjährigen pro Vormund (im Fall von Frau S.‘ Vormundin: ca. 150 Kinder*) und auch persönlicher Selbstüberschätzung wurden Fristen nicht eingehalten und oberflächlich gearbeitet. Im Hinblick auf die Erfolgschancen der Asylverfahren all dieser Minderjährigen ist diese Situation katastrophal.
Nun wurde ihr Asylverfahren negativ entschieden. Dagegen wehrt sich Frau S. mit uns!
Die Anwältin Heidi Schairer aus Berlin wird die Klage von Frau S. und auch von ihrem Partner übernehmen. Frau S.‘ Verfahren wird 1.000 € kosten, die wir zusammen aus allen euren Bürgschaften stemmen!
Kontoinhaberin: Peperoncini e.V.
IBAN: DE39 4306 0967 1191 3999 00
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Bleiberecht für Frau S.
Solidarische Grüße
Frau S. & die Peperoncinas
*darunter nicht nur asylsuchende Minderjährige