PM: Familientrennung durch Abschiebung

Borna – Frau D. und ihr 16-jähriger Sohn wurden am 5.4.2016 aus ihrer
Wohnung in Grimma abgeschoben – allerdings ohne ihren zweiten,
13-jährigen Sohn, der zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause war. Mutter und
Sohn wurden nach Polen gebracht und dort sich selbst überlassen. Das
von der Mutter getrennte minderjährige Kind in Grimma verblieb in den
folgenden Tagen allein und ohne Fürsorge in der Wohnung.

Mit diesem Vorgehen verstößt die Ausländerbehörde Borna bzw. die
übergeordnete Zentrale Ausländerbehörde Sachsen nicht nur gegen das
Grundgesetz der Bundesrepublik, welches in Art. 6 Ehe und Familie unter
den besonderen Schutz des Staates stellt. Dieses Vorgehen verletzt auch
die UN-Kinderrechtskonvention mehrfach. Diese besagt unter anderem, dass
der Staat bei einer Trennung von Eltern und Kind nicht nur Auskunft
über den Verbleib des Kindes geben können muss (Art. 9 Abs. 4,UN-
Kinderrechtskonvention), sondern insbesondere auch zum Schutz und zur
Fürsorge des Kindes verpflichtet ist (Art. 3 Abs. 1, 2,UN-
Kinderrechtskonvention). Kim Schönberg vom Initiativkreis:Menschen.Würdig. verurteilt das
Vorgehen aufs Schärfste:

„(….) es ist nicht das erste Mal, dass
sächsische Behörden bei Abschiebungen geltendes Recht brechen.
Insbesondere die sächsische CDU flankiert dieses Vorgehen.
Beispielsweise hat der sächsische CDU Fraktionschef Frank Kupfer im
August 2015 gefordert, Familien bei Abschiebungen auch trennen zu
können. Besonders christlich ist die Idee nicht, rechtsstaatlich auch
nicht.“

Frau D. hat gegen die verantwortlichen Mitarbeiter*innen Strafanzeige
erstattet. Rechtlich gegen rechtswidrige Behandlungen vorzugehen ist
für Betroffene in Sachsen in vielen Fällen jedoch so gut wie
unmöglich und wird von offizieller Seite nicht unterstützt. Der Verein
Peperoncini e.V. aus Leipzig finanziert deshalb mit Hilfe eines privaten
Rechtshilfefonds eine Strafrechtsanwältin für die Mutter.

Landtagsabgeordnete Juliane Nagel hat derweil eine Kleine Anfrage im
Landtag eingereicht:

“Dieser Vorfall muss Konsequenzen haben. Die
verantwortliche Landesbehörde muss sich genau wie die ausführenden
Vollzugsbeamten fragen lassen, warum sie diese offensichtlich
rechtswidrige Maßnahme angeordnet und vollzogen haben. (…) Scheinbar
missachtet Sachsen in seinem vollkommenen Abschiebungsrausch verbriefte
Rechte von Menschen.”

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Erkundigt euch beim Pressesprecher der Staatsanwaltschaft nach den Ermittlungen! Bekundet euer Interesse daran! Ricardo Schulz, (+49) (0)341-2 13 67 57, Ricardo.Schulz@stal.justiz.sachsen.de, Aktenzeichen: 604 UJs 20087/16.

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