Familie MA. klagte im Januar 2017 im Rahmen unserer Queer-Stay-Here-Kampagne gegen ihren negativen Asylbescheid. Trotz der Bisexualität beider Partner hatte die Familie eine Abschiebungsandrohung für Tunesien erhalten. Dort stehen homosexuelle „Handlungen“ unter Gefängnisstrafe und werden auch gesellschaftlich scharf geächtet. Die Familie hat die Situation in ihrem Text „Tunesien – ein Gefängnis unter freiem Himmel für Homosexuelle“ geschildert. Nach einer Pressemitteilung des Queer Refugee Network wurde das Verfahren vom BAMF wieder aufgenommen. Eine Entscheidung steht noch aus – wir haben jedoch vorsorglich eine Berliner Anwältin für Familie MA. gefunden.Diese untermauert nun das Asylbegehren der Familie rechtlich. Das Honorar wurde durch die öffentliche Kampagne finanziert, bei der stolze 1.040 € bei uns eingegangen sind. Wir hoffen auf viel Erfolg!

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