Im Juli 2019 unterstützen wir Herrn T. aus Serbien. Die Familie des jungen Herrn T. kennen wir bereits seit 2015. Wir haben für die Mutter, die psychisch erkrankt ist, einen Abschiebestopp aus gesundheitlichen Gründen erreichen können. Dadurch konnte auch ihre Familie in Deutschland bleiben. Da Herr T. jedoch letztes Jahr volljährig geworden ist, sollte er…

Im Mai 2019 unterstützen wir Frau C. aus Myanmar. Frau C. ist Aktivistin und setzte sich für die Rechte von Frauen und Menschen mit Behinderung in ihrem Herkunftsland ein. So hat sie beispielsweise erreicht, dass in Veröffentlichungen der myanmarischen Regierung eine zuvor verwendete, beleidigende Bezeichnung für behinderte Menschen durch ein neutrales Wort ersetzt wurde. Im…

Im März 2019 unterstützen wir Herrn O. Seine Geschichte zeigt, welche Auswirkungen ein ungesicherter Aufenthalt in Deutschland auf das Leben eines Menschen haben kann, und wie rechte Gewalt und staatliche Institutionen in dieselbe Kerbe schlagen.

Aus einer Januar-Klage sind zwei geworden! Auch Frau B. wurde als Atheistin im Iran verfolgt und von sog. Religionswächtern bedrängt, da sie sich weigerte, die religiöse Kleidung zu tragen. Zudem droht ihr als geschiedene Mutter im Iran die Wegnahme ihrer Tochter durch die Familie des Vaters, sobald die Tochter ein bestimmtes Alter erreicht hat.

Die erste Peperoncini-Klage des Jahres 2019 legt Herr H. ein. Als Atheist und Islamkritiker musste er aus dem Iran flüchten. Nicht nur verfolgte religiöse Minderheiten, auch verfolgte Atheist*innen müssen Flüchtlingsschutz erhalten!

Im Mai 2018 finanzieren wir eine Anwält*in für die Familie T. aus Serbien. Die Familie wurde als Angehörige der Rom*nije-Minderheit massiv diskriminiert. In Deutschland kämpft sie schon seit 2015 für ihr Bleiberecht, sowie gegen Arbeits- und Ausbildungsverbot.

Frau O. hat schon im Jahr 2010 Asyl in Deutschland beantragt, da sie in Algerien durch ihre Familie und durch eine islamistische Gruppe verfolgt und entführt wurde. Nach der Ablehnung des Asylantrags und jahrelangem Rechtsstreit beruft sie sich aktuell in einem Folgeantrag auf gesundheitliche Abschiebehindernisse, da sie mittlerweile zwei Schlaganfälle erleiden musste. Wir unterstützen sie dabei im März 2018.

Im Februar 2018 unterstützen wir eine starke Frau aus Kamerun. Frau L. ist vor Gewalt, Zwangsabtreibung und sexueller Misshandlung geflohen. Ihr Asylantrag wurde nach nur 4 Monaten in Deutschland abgelehnt.

Im September 2017 unterstützen wir Herrn B. aus Guinea. Herrn B.’s Asylantrag wurde genau einen Tag nach seiner Anhörung beim Bundesamt abgelehnt. Herr B. ist Sohn zweier Oppositionspolitiker*innen, die sich gegen das autoritäre Regime in Guinea engagierten und aus politischen Gründen umgebracht wurden. 2016 entschied er sich Guinea endgültig zu verlassen. Wir fordern das Bundesamt auf, qualitative und gründliche Arbeit zu leisten und Herrn B. Asyl zu gewähren!